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NACHHALTIG BAUEN AUS DER REGION.

Kärntenhaus

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Förderungen

Die Größe des Hauses sollte 130m² bis 150m² (bei mehr als 5 Haushaltsmitgliedern) betragen. Darüber ist keine Förderung mehr möglich. Das Heizsystem muss auf Basis erneuerbarer Energie, Spezielle Wärmepumpen, Spezielle Fernwärme, Erdgas - Brennwertanlagen kombiniert mit thermischen Solaranlagen erfolgen.

 

Mit einer Ölheizung, Kohleheizung und Elektroheizung ist keine Förderung möglich. Der Förderwerber muss österreichischer Staatsbürger, oder einem solchen gleichgestellt sein.

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Mit den Baumaßnahmen darf vor Förderzusicherung nur mit schriftlicher Zustimmung des Landes begonnen werden.

Die Bonusbeträge (Energieeffizienz, verdichtete Bauweise, Barrierefreiheit etc.) werden im Detail in der Wohnbaufibel 2019 des Landes Kärnten aufgelistet.

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